Urnenabstimmungen der Sekundarschule Bonstetten
Die Schulpflege ist wahlleitende Behörde. Sie kann die Aufgaben der Wahlleitung ganz oder teilweise einer politischen Gemeinde übertragen, die im Gebiet der Sekundarschulgemeinde liegt. Das Verfahren zu den Urnenwahlen und -abstimmungen der Sekundarschulgemeinde Bonstetten (Kreisschulgemeinde Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A.) richtet sich nach dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die poltischen Rechte.
Die Durchführung der Urnenwahlen und -abstimmungen ist Sache der Wahlbüros der politischen Gemeinden. Die Information zu den Urnenöffnungszeiten ist der Homepage der politischen Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A. zu entnehmen.
Die Akten liegen bis zur Urnenabstimmung während den ordentlichen Bürozeiten in der Schulverwaltung am Schachenrain 1 in Bonstetten sowie bei den Gemeindeverwaltungen der Kreisschulgemeinden in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Kreisurnenabstimmung vom 27. September 2020
Der Urnenabstimmung werden folgende Vorlagen unterbereitet:
- Genehmigung des Baukredits für den Schulhausneubau (Trakt E)
- Totalrevision der neuen Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Bonstetten
Beleuchtender Bericht zur Abstimmung vom 27. September 2020
Beachten Sie weiterführende Informationen zu den beiden Vorlagen auf unserer Homepage.
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