Als Rechnungsprüfungskommission amten im Wechsel jeweils auf Beginn einer Amtsdauer, die Rechnungsprüfungskommissionen der Politischen Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A. (Art. 30 Gemeindeordnung).
Für die Amtsdauer von 2026 - 2030 ist die RPK der Gemeinde Bonstetten als Kontrollorgan der Sekundarschulgemeinde Bonstetten zuständig. Sie besteht mit Einschluss des Präsidiums aus 5 Mitgliedern und wird an der Urne auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.
Die Aufgaben der RPK regelt das kantonale Recht. Ihr werden die Budgets und Rechnungen, sowie alle Anträge der Schulpflege von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung, bzw. Urnenabstimmung, zum Bericht und Antrag unterbreitet.