Die Sekundarschulpflege setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählt werden. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren.
Die Sekundarschulpflege setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählt werden. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von vier Jahren.