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Ersatzwahlen

Anordnung einer Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Für die aus der Sekundarschulpflege zurücktretende Chinello Claudia ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.
In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens 23. Mai 2023 an die Sekundarschule Bonstetten, Leiterin Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten, einzureichen.

Als Mitglied der Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in den Gemeinden Bonstetten, Stallikon oder Wettswil a.A. hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a.A. unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer
Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation angerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, wird der/die Kandidat/in von der Sekundarschulpflege für gewählt erklärt. Andernfalls findet am Sonntag, 3. September 2023 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln statt.

Dokumente

Formular Wahlvorschlag [pdf, 36 KB]
Amtliche Publikation [pdf, 246 KB]
Amtliche Publikation Ansetzung 7tägige Frist [pdf, 247 KB]