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Information Nr. 3/20-21 - Generelle Maskenpflicht für Schülerinnenn und Schüler der Sekundarstufe 1

Elterninformation Nr. 3/20-21 - Generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler

Ab Montag, 2. November 2020 gilt gemäss Verfügung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich nun auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine generelle Maskenpflicht.

Nebst der Maskenpflicht gibt es weitere einschränkende Massnahmen. Die wichtigsten neuen Regelungen sind:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt ab Montag, 2. November eine generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Schulareal.
  • Klassenlager sind bis auf weiteres nicht mehr erlaubt.
  • Schulische Anlässe und Exkursionen dürfen nur mit Einhaltung der Schutzmassnahmen stattfinden.
  • Die Teilnehmerzahl bei Anlässen ist auf 50 Personen beschränkt. Davon ausgenommen sind politische Anlässe wie die Gemeindeversammlung.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben Nr. 3 vom 30. Oktober 2020, dem aktualisierten Schutzkonzept der Sekundarschule Bonstetten mit Gültigkeit ab 02.11.2020 sowie dem Merkblatt "Vorgehen bei Erkältungssymptomen bei Jugendlichen".

20201030_Elterninformation_2021_Nr-3
20201102_Schutzkonzept_COVID-19_Sek-Bonstetten
Vorgehen_Erkaeltungssymptome-bei-Jugendlichen_Merkblatt