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Generelle Maskenpflicht für Erwachsene an Schulen

Die Bildungsdirektion des Kantons verfügt per 19. Oktober 2020 an den Volksschulen und an allen Schulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann, eine Maskenpflicht für Erwachsene auf dem Schulareal.

Die Bildungsdirektion des Kantons verfügt per 19. Oktober 2020 an den Volksschulen und an allen Schulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann, eine Maskenpflicht für Erwachsene auf dem Schulareal.

Diese generelle Maskenpflicht für Erwachsene gilt für Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte, welche sich auf dem Schulareal aufhalten. Zum Schulareal gehören namentlich die Schulgebäude sowie Nebengebäude wie Sporthallen und Betreuungsräume sowie Pausenplätze und übrige zum Schulareal gehörende Aussenanlagen.

Von dieser neuen Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Unterrichts- (einschliesslich Therapie- und Laufbahnberatungs-) und Betreuungssequenzen sowie die Einnahme von Essen und Getränken in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird oder wenn der Schutz durch ausreichende Schutzvorkehrungen, wie Plexiglaswände, sichergestellt werden kann.

Weitere Informationen zur Verfügung der Bildugsdirektion sowie dem angepassten Schutzkonzept finden Sie hier.