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Ablauf Einstufungsverfahren

Entscheide betreffend den Übertritt an die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gesprächs vorbereitet, an dem wenigstens die Klassenlehrperson und ein Elternteil teilnehmen. Dieses Gespräch findet im Zeitraum Januar bis Anfang April statt.

Sind sich die Klassenlehrperson und die Eltern nicht einig, findet ein weiteres Gespräch statt, an dem auch die Schulleitung der Primarschule und eine Lehrperson der Sekundarschule teilnehmen.

Kann auch so keine Einigung erzielt werden, überweist die Schulleitung der Primarschule die Akten der für die Sekundarstufe zuständigen Schulpflege zur Entscheidung. Gegen den Entscheid der Sekundarschulpflege kann beim Bezirksrat rekurriert werden.

Die definitive Einstufung gilt bis zum 1. Umstufungstermin im November. Eine Bewährungszeit anschliessend an den Übertritt entfällt, weil während des Schuljahrs die Möglichkeit besteht, die Abteilung zu wechseln. Damit bedeutet die Einstufung keine endgültige Weichenstellung für die weitere schulische Entwicklung. Diese kann der Entwicklung der Jugendlichen, mindestens in den ersten zwei Jahren ihrer Sekundarschulzeit, angepasst werden.

Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler in derjenigen Abteilung unterrichtet werden, in der sie sich wohl fühlen, weil sie weder unter- noch überfordert sind. Auf dieser Grundlage ist eine optimale Förderung am besten gewährleistet.