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ABC

Absenzen

Die Erziehungsberechtigten haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich durch die Erziehungsberechtigten informiert werden. Dies kann telefonisch (Beantworter Schulverwaltung Tel. 044 701 89 89) oder via Mail an die entsprechende Lehrperson geschehen. Siehe auch Ferienverlängerungen / Urlaub / Jokertage

Aufsicht

Sämtliche Volksschulen im Kanton Zürich werden nach neuem Volksschulgesetz durch die Fachstelle für Schulbeurteilung alle vier Jahre beurteilt.


Berufsberatung

Die Berufsberatung, Telefon 043 455 70 00 unterstützt Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche.

Berufsvorbereitungsjahr / 12. Schuljahr

siehe 12. Schuljahr

Besuchstage

Pro Jahr finden drei öffentliche Besuchstage statt. Die Daten können dem Ferien und Termine entnommen werden. 

Bezirksrat

Der Bezirksrat ist die zuständige Rekursbehörde: Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Postfach, 8910 Affoltern a.A.

Blockzeiten

Blockzeiten gelten für die Sekundarstufe von 08.00 bis 12.00 Uhr. Zu diesen Zeiten ist es möglich, sich im Schülerzimmer aufzuhalten. Bei Fragen kann man sich an die Schulleitung oder die entsprechende Lehrperson wenden.


Contact

Contact ist eine Jugendberatungsstelle in Affoltern die dem Jugendsekretariat Affoltern angeschlossen ist. Sie bietet Jugendlichen und auch ihren Eltern eine kostenlose Beratung an.


Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen und aufgrund ihres Alters und Wohnortes unsere Schule besuchen, müssen dem Unterricht folgen können. Sind die Kenntnisse in der deutschen Sprache noch zu gering, erhalten die Kinder  DaZ-Unterricht. In Ausnahmefällen werden die Kindern während einiger Monate an einer privaten Schule unterrichtet.

Dispensierung

Anträge für Dispensierungen vom Unterricht oder einzelne Fächer werden an die Schulleitung gesendet.


Elternrat

Siehe Elternmitwirkung

Exkursionen

Im Laufe der drei Sekundarschuljahre werden diverse Exkursionen durchgeführt. Der Besuch von kulturellen und sportlichen Anlässen und Ausstellungen verschiedener Art stellt eine Bereicherung des Unterrichts dar und dient der Horizonterweiterung.


Ferien und Feiertage

An offiziellen kantonalen und regionalen Feiertagen fällt der Unterricht aus. Die Daten entnehmen Sie unter Ferien und Termine. Schüler anderer Religionen können an hohen Feiertagen dispensiert werden.

Ferienverlängerungen

Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden.Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn noch nichtbezogene Jokertage angerechnet werden können. Siehe auch Absenzen / Jokertage / Urlaub

Freifächer

Neben dem obligatorischen Unterricht bietet die Sekundarschule Bonstetten für ihre Schülerinnen und Schüler auch Freifächer an.


Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung regelt Aufgaben, Kompetenzen und Organisation der Sekundarschulgemeinde und bestimmt die Befugnisse von Stimmberechtigten, Schulpflege, Schulgemeindeversammlung, Urnenwahl und Urnenabstimmung; siehe auch Gemeindeordnung.

Geschäftsordnung (GeO)

Die Geschäftsordnung regelt die Zuständigkeiten innerhalb der Sekundarschule: Geschäftsordnung (GeO)

Gesundheitsförderung

Fragen rund um die Gesundheit werden im Unterricht immer wieder aufgenommen, sei es im Haushaltkundeunterricht, im Menschenkundeunterricht, im Rahmen der Drogen- und Gewaltprävention. Jedes Jahr werden einzelne Aktionstage zum Thema Gewalt- und Suchtprävention durchgeführt.

Gymivorbereitung

Siehe Schulinterne Gymivorbereitung


Hausaufgabenstunden

Siehe begleitete Hausaufgabenstunde

Hausordnung

Siehe Hausordnung


IF / ISR Integrative Förderung


Jokertage

Pro Schuljahr können 2 Jokertage bezogen werden. Halbe Tage gelten als ein Tag. Anträge auf Jokertage erfolgen über die Elternkumminikatons-App Klapp.


Kinder- & Jugendhilfe

Das kjz Affoltern kann die Schüler und Schülerinnen bei persönlichen Problemen, bei Schwierigkeiten in der Schule oder der Lehre beraten. Die Beratung ist absolut verschwiegen und kostenlos. Siehe auch Contact und Schulsozialarbeit.

Klassenlager

Aus dem Schulgesetz: «Klassenlager sind Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sowie bestimmten, der Stufe gemässen Unterrichtszielen dienen.» In der Sekundarschule Bonstetten können während den drei Sekundarschuljahren maximal zwei Klassenlager und eine Schulreise oder ein Klassenlager und zwei Schulreisen durchgeführt werden. In der Regel wird das Maximum ausgeschöpft, messen wir doch der sozialen Förderung unserer Schülerinnen und Schülern einen hohen Stellenwert zu. Überdies bieten Klassenlager und Ausflüge in andere Gegenden die Möglichkeit, sich direkt vor Ort mit Bildungsinhalten auseinanderzusetzen.

Kontaktheft

Das Kontaktheft erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern. Es wird von den Schülerinnen und Schülern geführt und ist in alle Lektionen mitzubringen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Eltern oder Erziehungsberechtigte den Erhalt der Informationen und bezeugen ihr Interesse am Schulalltag des Kindes. Bei Verlust des Kontaktheftes ist ein Betrag von Fr. 20.– zu entrichten.

Kontakt Eltern – Schule

Gegenseitiger Kontakt ist wichtig. Bereits nach wenigen Schulwochen werden die Eltern der Erstklässler zu einem ersten Elternabend eingeladen. In der zweiten Klasse wird ein Elternabend zum Thema Berufswahl organisiert. Weitere Elternabende werden nach Bedarf einberufen. Daneben finden individuelle Gespräche statt, sei es auf Wunsch der Lehrerschaft oder der Eltern.


Lehrplan

Der gültige Lehrplan kann im Internet unter www.vsa.zh.ch oder bei den Lehrpersonen eingesehen werden.

Leitbild

Siehe Leitbild

Lift Jugendprojekt

LIFT ist ein Integrations- und Präventionsprogramm.


Mittagsangebote

Siehe: Mittagsraum

Mittagstisch

Während der Mittagszeit bietet die Sekundarschule eine kostenpflichtige Mittagsverpflegung an. Nähere Informationen unter: Mittagstisch

Musikschule

Die Musikschule Knonaueramt bietet verschiedene Kurse an. Die Schulpflege entrichtet in Ausnahmefällen zusätzliche Beiträge an den Musikunterricht; siehe Subventionen.


Nachhilfestunden

Durch das Aufteilen in die drei Abteilungen mit verschiedenen Anforderungen sind Nachhilfestunden in der Regel nicht nötig. In Ausnahmefällen müssen diese auf privater Basis organisiert werden. Die Klassenlehrperson wird Sie bei allfälligen Fragen beraten.


Pausenkiosk

Auf Grund der Beobachtung, dass immer weniger Schüler eine Zwischenverpflegung von zuhause mitbringen, wird seit einigen Jahren von den dritten Klassen in der 10 Uhr-Pause ein «Kiosk» betrieben. Es werden die marktüblichen Preise verlangt.

Pausenplatz

Über die Regelungen auf dem Pausenplatzareal informiert die Hausordnung.


Rechtsmittel

Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Rechtsmittel  [PDF, 95.0 KB]

Repetitionen

Das Schulgesetz sieht für den Lauf der drei Sekundarschuljahre keine Repetition vor. Vermag ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, wird eine Umstufung in eine andere Abteilung des gleichen Jahrganges vorgenommen. Als Ausnahmen dieser Regelung gelten lediglich ein deutlicher Rückstand in der körperlichen oder geistigen Entwicklung, lange Absenzen infolge schwerer Krankheit oder Unfalls sowie schwierigste familiäre Umstände. Die Erziehungsberechtigten oder die Lehrkräfte stellen einen entsprechenden Antrag an die Schulpflege. Dieser muss von einem Gutachten begleitet sein, erstellt durch den schulpsychologischen Dienst oder durch den Schularzt. Die Schulpflege entscheidet auf Grund des Antrages und des Gutachtens. Wird eine Repetition verfügt, erfolgt der Wechsel in der Regel in die gleiche Abteilung.

Grundsätzlich ist es möglich, nach der 3. Sek.B oder C in der höheren Stufe zu repetieren. Eine solche Ausnahmeregelung ist aber nur angezeigt, wenn eine sorgfältige Gesamtbeurteilung ergibt, dass dieses Vorgehen pädagogisch sinnvoll ist und auch das intellektuelle Potenzial für einen höheren Sek-Abschluss vorhanden ist (Kriterien wie bei einer ordentlichen Umstufung). Es ist nicht Aufgabe der Volksschule und auch nicht Sinn einer Repetition, ein Brückenangebot anzubieten.


Schnupperlehre

Das Absolvieren von Schnupperlehren soll grundsätzlich in den Ferien geschehen. Oft aber sind zusätzliche Schnupperlehren während der Schulzeit nötig. Eine erste Schnupperlehre während der Schulzeit wird durch die Klassenlehrkraft bewilligt. Für weitere Schnupperlehren während der Unterrichtszeit müssen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig ein Gesuch an die Schulleitung stellen. In diesem Gesuch muss erwähnt sein, ob Schnupperlehren während der Ferien absolviert worden sind. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, vor der Schnupperlehre alle Fachlehrkräfte schriftlich über ihre Absenz zu informieren. Der Schulstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Rückmeldeformular biz: Rückmeldung zur Schnupperlehre

Schülerpartizipation

Siehe Schülerparlament

Schülerzimmer

Das Schülerzimmer steht den Schülerinnen und Schülerin, in Freistunden, über die Mittagszeit und für Unterrichtsrandzeiten zur Verfügung. Folgende Regeln gelten:

  • Darf in den Pausen nicht benutzt werden
  • Ess- und Trinkverbot während des ganzen Tages
  • Die Benutzerinnen und Benutzer sind für die Ordnung zuständig

Schularzt

Im zweiten Schuljahr wird an der Sekundarschule ein medizinischer Reihenuntersuch durchgeführt. Dabei wird insbesondere auf Seh- und Hörschwäche geachtet und der Impfstatus kontrolliert. Über allfällige Befunde werden die Eltern schriftlich durch den Schularzt informiert. Dorfpraxis: Herr Dr. M. Bischoff, Chilestrasse 11, 8906 Bonstetten, Tel. 044 700 04 52.

Schulbesuche

Eltern oder Erziehungsberechtigte der Schüler sind willkommen in unserer Schule. Die Zusammenarbeit Schule–Elternhaus ist uns wichtig. In jedem Schuljahr führen wir drei offizielle Besuchstage durch: siehe Ferien und Termine. Für weitere Schulbesuche setzen die Eltern sich mit der Klassenlehrperson ihres Kindes in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Schulbus

Siehe Fahrpläne

Schulsozialarbeit

Probleme, die im Umfeld der Schule entstehen und den Schulalltag beeinträchtigen, können die Schülerinnen und Schüler mit der Schulsozialarbeiterin besprechen. Gemeinsam werden Lösungen gesucht; siehe Schulsozialarbeit

Schulleitung

Die Sekundarschule Bonstetten wird durch eine Schulleitung geführt. Sie arbeitet sowohl im personellen wie auch im administrativen Bereich mit der Schulpflege und der Schulverwaltung zusammen. Die Schulleitung ist für Fragen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zuständig. Sie trägt die Verantwortung für die Schulorganisation, die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der Sekundarschule Bonstetten. Die Schulleitung ist über die Tel. 044 701 89 88 oder die Schulverwaltung zu erreichen.

Schulpflege

Die Schulpflege ist die von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewählte Behörde, welche die Aufsicht wahrnimmt über den Sekundarschulbetrieb in den Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil a. A. Als Grundlagen für ihre Aufgaben gelten die Gesetzgebung von Kanton und Bund sowie die Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Bonstetten, Stallikon, Wettswil a. A. Die Schulpflege wird für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist ein Instrument für die zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Schule. Siehe Schulprogramm

Schulpsychologischer Dienst

Wird es nötig, den Leistungsstand oder den Stand der Entwicklung einer/eines Schülerin/Schülers von einer Fachstelle beurteilen zu lassen, gelangt unsere Schule an den schulpsychologischen Dienst in Affoltern. Aufgrund einer Anmeldung, die einen Bericht der Lehrperson und die Einwilligung der Eltern bedingt, wird ein Kind zu Abklärungsgesprächen und Tests nach Affoltern eingeladen. Der Schulpsychologe wertet die Ergebnisse aus und führt mit den Eltern ein Abschlussgespräch. In einem Bericht an die Schule fasst er die Resultate zusammen und gibt Hinweise zur Ansetzung einer Therapie oder zu Stütz- oder Fördermassnahmen. Tel. 043 322 70 90, sekretariat@spd-bezirk-affoltern.ch, Schulpsychologischer Dienst

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist zu den offiziellen Oeffnungszeiten telefonisch erreichbar: 044 701 89 89.

Schulweg

Das Reglement Schulweg definiert die Zumutbarkeit der Schulwege in der Kreisgemeinde.

Schulschliessfach

Die Sekundarschule Bonstetten bietet in Zusammenarbeit mit der Firma SIDAG Schülerbedarf AG an ihrer Schule Schliessfächer auf Mietbasis an. Ein Schulschliessfach erleichtert den Schulalltag, beugt Haltungsschäden vor und schützt die persönlichen Gegenstände Ihres Kindes optimal. Wenn Sie ein Schiessfach für Ihr Kind mieten möchten, können Sie das online auf der Webseite www.schuelerbedarf.ch/vertrag Vertragscode: Bonstett oder Sie senden den ausgefüllten und unterzeichneten Mietvertrag bis am 10. Juli an SIDAG Schülerbedarf AG, Hedy Tresch, Stansstaderstrasse 88, 6370 Stans.

Skilager

Das Skilager wird durch den Skiclub Bonstetten organisiert. Die Schüler werden durch Handzettel informiert. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ski-Clubs Bonstetten zu finden.

Sonderpädagogik

Die Sonderpädagogik an der Sekundarschule Bonstetten umfasst die Integrative Förderung (IF), die Integrative Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule (ISR) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Schülerinnen und Schüler, welche dem Regelunterricht aus verschiedenen Gründen zeitweise oder ganzheitlich nicht folgen können, sind in der Integrativen Förderung (IF) angemeldet.

Jugendliche mit einem besonderen Bildungsbedarf, welcher in Zusammenhang mit einer Behinderung (geistige Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern- oder Sprachbehinderung), einer schweren Verhaltensstörung oder einer Entwicklungsstörung steht, müssen vom Schulpsychologischen Dienst im Rahmen einer fachlichen Abklärung erfasst werden und können über Zusatzstunden und Individuelle Lernziele gefördert werden (ISR). Schülerinnen und Schüler, welche auf Grund unzureichender Deutschkenntnisse dem Regelunterricht nicht folgen können, erhalten Zusatzunterricht in deutscher Sprache (DaZ).

Für die verschiedenen Schulungsformen ist ein Sonderpädagogisches Team zuständig, welches sich aus Heilpädagogen, einer Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache und Klassenassistenzen zusammensetzt. Therapien, wie Logopädie, Psychotherapie oder Psychomotorik u.a. werden ausserhalb der Schule angeboten.

Sport über Mittag

Einmal wöchentlich findet eine Lektion "freiwilliger Spielsport, Sport über Mittag" statt. Siehe Sport über Mittag.


Tastaturschreiben

Siehe Tastaturschreiben

Terminplan

Wichtige Termine während des Schuljahres finden Sie unter: Ferien und Termine


Umstufungen

Umstufungen sind durch das Schulgesetz folgendermassen geregelt: «Auf Antrag der Lehrperson oder auf Gesuch der Eltern wird eine Umstufung vorgenommen, wenn angenommen werden muss, dass eine Schülerin/ein Schüler in einer andern Abteilung besser gefördert werden kann. Ein Wechsel oder eine Umstufung ist für die 1. Klassen Ende November, Mitte April und auf Ende des Schuljahres möglich, für die 2. und 3. Klassen auf Semesterende.» Der Entscheid ist bis zum nächsten Umstufungstermin gültig. Umstufungen wollen sorgfältig vorbereitet sein. In jedem Fall finden daher vorgängig eines Entscheids Gespräche mit den Erziehungsberechtigten statt. Siehe auch Umstufungen 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse

Unfallversicherungen

Die Sekundarschule hat keine Unfallversicherung abgeschlossen. Bei Unfällen von Schülerinnen und Schülern trägt die private Krankenversicherung / Krankenkasse die Heilungskosten.

Urlaub

Urlaubsgesuche gemäss § 29 der Volksschulverordnung und Gesuche für Ferienverlängerungen müssen an die Schulleitung eingereicht werden. Siehe auch Absenzen / Ferienverlängerungen / Jokertage


Vermietungen von Räumen

Schulräumlichkeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bewilligungsbedingungen und die Mietgebühren sind in einem Reglement definiert. siehe Vermietung Räumlichkeiten.


Wahlfach

In der zweiten Klasse ist das Wahlpflichtfach Textiles und Technisches Gestalten zu belegen. Für die dritte Klasse wählen die Schüler ihre Wahlfächer aufgrund des Stellwerktests in der 2. Klasse.


Zahnpflege

Die Sekundarschule ist gesetzlich verpflichtet, die Schüler auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung aufmerksam zu machen. Die Schulgemeinde trägt die Kosten für den obligatorischen Untersuch der Schüler bis zum Abschluss der 3. Sekundarstufe oder der Vollendung des 16. Altersjahres. Die Sekundarschule versendet an die Eltern anfangs Schuljahr einen Zahngutschein. Details über den Ablauf sind im Reglement Schulzahnpflege enthalten. Reglement Schulzahnpflege  [PDF, 113 KB]

Zeugnisse

Ende Januar und Mitte Juli werden Zeugnisse ausgestellt.