Information Nr. 10 - Quarantänepflicht für Einreisende ab 6. Juli 2020

Elterninformation Nr. 10 - Quarantänepflicht für Einreisende ab 6. Juli 2020

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen (Geltung ab 6. Juli 2020). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste, die regelmässig angepasst wird. Sie finden die Liste auf der Webseite des BAG:

https://www.bag.admin.ch. Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umgehend bei den kantonalen Behörden melden.

Die Quarantänebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler. Sollten Sie und/oder Ihre Kinder in Länder reisen, welche unter die Quarantänebestimmungen fallen, muss die Schule darüber informiert werden.

Beachten Sie bitte, dass Reisen in Länder mit Quarantänebestimmungen für Ihre Kinder bedeutet, dass sie unter Umständen den Unterricht nach den Sommerferien nicht von Beginn weg besuchen können. Es besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.

Elterninformation Nr. 10