Generelle Maskenpflicht für Erwachsene an Schulen

Generelle Maskenpflicht für Erwachsene an Schulen

An Volksschulen und an allen Schulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann, gilt gemäss Weisung des Volksschulamtes des Kantons Zürich ab Montag, 19. Oktober 2020, eine Maskenpflicht für Erwachsene (Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte) auf dem Schulareal. Die Gemeinden haben für die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen ihrer bestehenden Schutzkonzepte zu sorgen.

Beachten Sie dazu bitte die Verfügung der Bildungsdirektion vom 13. Oktober 2020 sowie das angepasste Schutzkonzept der Sekundarschule Bonstetten mit Gültigkeit ab 19. Oktober 2020.

Verfügung Bildungsdirekton zur Maskenpflicht für Erwachsene an Schulen

Schutzkonzept Sekundarschule Bonstetten - ab 19.10.2020